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Stand 01.01.2019
2.8 Um- und Neugestaltungen der Kircheninnenräume
Bei Kirchenneu- und Umgestaltungen in Pfarrkirchen ist die Durchführung eines
Künstlerauswahlverfahrens grundsätzlich erforderlich.
Bei Kirchenneu- und Umgestaltungen in Kirchen, die nicht Pfarrkirchen sind, aber eine
bedeutende pastorale und/oder eine kunsthistorische Bedeutung aufweisen, ist die
Durchführung eines Künstlerauswahlverfahrens grundsätzlich erforderlich.
Zu den Auswahlverfahren werden eine begrenzte Anzahl von Künstlern eingeladen.
Die Kirchenverwaltungen werden vom Bischöflichen Baureferat beraten und unterstützt.
Bei Kirchenneu- und Umgestaltungen in sonstigen Filialkirchen, Nebenkirchen, Exposi-
turkirchen, Kapellen, etc. ist die Durchführung eines Künstlerauswahlverfahrens nicht
erforderlich, kann jedoch im Einzelfall von der Kunstkommission gefordert werden. In der
Regel wird bei diesen Objekten eine Direktbeauftragung empfohlen. Die Entscheidung
dazu trifft die Kunstkommission.
Der Leistungsumfang der erforderlichen Maßnahmen einer Kircheninnenrenovierung
wird im Erstbesuch durch das Baureferat festgestellt und in der Stellungnahme zum
Erstbesuch dokumentiert. Dabei werden im Überblick auch die weiteren Gebäude der
Kirchenstiftung betrachtet.
Notwendige Maßnahmen in Bezug auf eine Um- und Neugestaltung eines Kirchenraumes
bzw. von liturgischer Ausstattung werden vom Baureferat, in enger Abstimmung mit der
jeweiligen Kirchenverwaltung, festgehalten und der Kommission für kirchliche Kunst
vorgestellt.
Die Kommission für kirchliche Kunst setzt sich mit dem vorgestellten Projekt auseinander
und gibt den Leistungsumfang, den Kostenrahmen und das Verfahren vor. Das konkrete
Vorhaben wird durch die Kunstkommission in eine Kategorie eingeordnet, um den
Umfang des Projektes festzulegen.
Die Kunstkommission (KK) behält sich vor, die Kategorisierung individuell vorzunehmen.
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Kategorie 1: gesamter Kirchenraum wird verändert
erhebliche Veränderungen im Altarraum
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Kategorie 2:
Teile des Kirchenraums werden verändert
mehrere Elemente im Altarraum werden verändert
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Kategorie 3:
ein oder wenige Elemente werden verändert