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7. Genehmigung:
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Eingabe des Prospektentwurfs bei der Kommission für kirchliche Kunst
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Erteilung der stiftungsaufsichtlichen Genehmigung durch die Bischöfliche Finanz-
kammer
8. Vertrag:
Vertragsunterzeichnung durch die Kirchenstiftung und den Orgelbauer nach Prüfung
des Vertrags durch den Orgelsachverständigen
9. Wartungsvertrag:
Vertragsunterzeichnung durch die Kirchenstiftung, den Orgelbauer und den Orgel-
sachverständigen