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Stand 01.01.2019
5.3 Lufttechnische Anlagen
Regulierung der Luftfeuchtigkeit von Kirchenräumen
Orgeln, eine hölzerne Ausstattung und Kunstgegenstände benötigen eine relative
Raumfeuchte von mindestens 50 %, damit langfristig Schäden wie Risse im Holz
vermieden werden können. Die relative Raumfeuchte steht in direktem Zusammenhang
zur Temperatur der Raumluft. Je höher die Innentemperatur im Gegensatz zur Außen-
temperatur ist, um so trockner wird die Luft. Dies ist ein wichtiger Grund, die Innentem-
peraturen nicht zu sehr anzuheben. Insbesondere in der Übergangszeit im Frühjahr und
Herbst kann eine automatische Fensteröffnung, die über Temperatur- und Luftfeuch-
temesser gesteuert wird, hilfreich sein, die Luftfeuchte zu regulieren. Der zusätzliche
Aufwand sollte von der vorhandenen Ausstattung abhängig gemacht werden.
Eine zusätzliche technische Luftbefeuchtung ist möglich, aber sehr aufwendig, zumal
sich die Feuchtigkeit schnell über das gesamte Raumvolumen verteilt und entsprechend
große Feuchtemengen eingebracht werden müssen.
Lüftungsanlagen
Der Einbau von raumlufttechnischen Anlagen ist nach den derzeit gültigen, energetischen
Vorgaben zu berücksichtigen.
Lüftungsanlagen sollen ausschließlich für die Be- und Entlüftung fensterloser, meist innen
liegender Räume eingesetzt werden (WC-Anlagen, Küchen). Reine Abluftanlagen sollen
ohne Wärmerückgewinnung ausgebildet werden. Zu- und Abluftanlagen können die Zuluft
über Wärmetauscher vorwärmen. Die Laufzeit der Lüftung soll zeitlich begrenzt werden
(Schalter mit Nachlaufrelais), da ein Dauerbetrieb auszuschließen ist.
Bei Pfarrhäusern muss durch ein Lüftungskonzept nachgewiesen werden, dass eine
ausreichende Wohnraumbelüftung gewährleistet ist.