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5.4 Starkstromanlagen
E-Check
Der E-Check, 1996 von den Deutschen Elektro- und Informationstechnischen
Handwerken ins Leben gerufen, umfasst die Prüfung aller elektrischen Anlagen und
Geräte in der Kirche, im Haus bzw. Unternehmen. Ein autorisierter Innungsfachbetrieb
stellt dabei fest, ob sich die elektrischen Anlagen und Geräte im ordnungsgemäßen
Zustand im Sinne der jeweils geltenden VDE-Bestimmungen befinden. Ziel ist, eine
ausreichende Sicherheit sowie eine energiesparende Funktionsweise für den Anwender
zu garantieren.
Gemäß der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3
„Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ ist für elektrische Anlagen und Betriebsmittel
zur Sicherstellung der Funktion regelmäßig ein E-Check durch einen unabhängigen
Prüfsachverständigen (z. B. TÜV, LGA) oder durch eine Elektrofachkraft (z.B. Elektroin-
genieur, -meister, -geselle) durchführen zu lassen.
In der oben genannten Unfallverhütungsvorschrift sind folgende Fristen festgelegt:
- ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre
- ortsveränderliche Geräte jedes Jahr
Beispiele für elektrische Anlagen und Betriebsmittel / Geräte, die bei einem E-Check
untersucht werden:
- Elektroinstallationen, Personenschutzautomaten
- Ortsfeste elektrische Geräte wie z. B. Herde, Kopierer, Kirchenbankheizungen etc.
- Ortsveränderliche elektrische Geräte wie Computer, Drucker, Bildschirme, Aktenver-
nichter, Kaffeemaschinen, TV, Hifi und Video
- Kontroll- und Sicherheitssysteme
- Konferenztechnik und Präsentationstechnik
- Beleuchtung, Schutzeinrichtungen für Blitzschlag und Überspannung