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5.6 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Elektroakustische Anlagen
Lautsprecheranlagen:
Kirchenräume werden nur bei Bedarf mit einer elektroakustischen Unterstützung ausge-
stattet. In kleineren Kirchenräumen kann darauf verzichtet werden.
Induktionsschleifen:
Im Falle der Montage einer Lautsprecheranlage wird für die Gestühlsblöcke die
Möglichkeit einer Induktionsschleife eingeplant.
Insbesondere wird auf folgende Anforderungen verwiesen:
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empfohlene magnetische Feldstärke 100mA/m
mit Abweichungen von maximal ± 3 dB
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empfohlener Frequenzbereich des magnetischen Feldes (100 – 5.000 Hz)
mit Abweichungen von maximal ± 3 dB bei 1.000 Hz
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maximal zulässige magnetische Störfelder
Darüber hinaus ist zu beachten, dass ausschließlich Stromverstärker eingesetzt werden
dürfen. Vor Inbetriebnahme wird jede Anlage an mehreren repräsentativen Messpunkten
eingemessen. Es wird ein Messprotokoll angefertigt, dass dem Bauherren übergeben
wird.
Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
Brandmeldeanlagen:
Soweit nicht bauordnungsrechtlich erforderlich, wird der Einbau von Brandmeldeanlagen
in kirchlichen Gebäuden mit dem Bischöflichen Baureferat abgestimmt. Brandschutzkon-
zepte werden immer abgestimmt.
Alarmanlagen:
Wertvolle Ausstattungen in Kirchenräumen sollten vornehmlich durch eine mechanische
Sicherung gegen Diebstahl geschützt werden (siehe Informationsblatt „Mechanische
Sicherung von Kunstgegenständen in Kirchen und Museen“). In Einzelfällen kann darüber
hinaus der Einbau einer elektroakustischen Alarmanlage erforderlich sein.