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Kostenfeststellung
Nach Abschluss der Maßnahme werden sämtliche Schlussrechnungen aller Leistungen
vom Architekten bzw. den Fachplanern geprüft. Die Kostenverfolgung wird letztmalig als
sogenannte Kostenfeststellung der tatsächlichen Kosten im Kostenkontrollblatt
[→ S. 339]
der baufachlichen Stellungnahme des Bischöflichen Baureferates fortgeschrieben. Die
Kostenfeststellung des Architekten wird dem Auftraggeber zur Kenntnisnahme vorgelegt
und erläutert. Die Kirchenverwaltung bestätigt die Kostenfeststellung per Beschluss
[→S. 353].
Der Beschluss der Kirchenverwaltung, samt der erstelltenKostenfeststellung des
Architekten wird dem Bischöflichen Baureferat, selbstständig durch die Kirchenstiftung
vorgelegt.
Auf dieser Grundlage wird der Abschluss der Baumaßnahme durch das Baureferat
bestätigt (Stellungnahme zur Kostenfeststellung). Die stiftungsaufsichtlich genehmigten
Kosten werden den tatsächlich angefallenen Kosten gegenübergestellt. Durch die
Bischöfliche Finanzkammer erfolgt schließlich eine Bestätigung zum Abschluss der
Baumaßnahme an die Kirchenstiftung.
Dokumentation
Der Kirchenstiftung und dem Baureferat werden zu Dokumentationszwecken bzw. zur
Archivierung ein Ordner mit folgenden Unterlagen übergeben:
Erforderliche Unterlagen für die Kirchenstiftung:
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Liste der beteiligten Firmen mit dazugehörigen Abnahmeprotokollen und Aufstellung der
Gewährleistungsfristen aller Gewerke
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Kostenfeststellung nach DIN 276, als Fortschreibung des Kostenkontrollblattes (siehe
Kapitel G „Downloadbereich, Durchführung Baumaßnahme“) mit Kostenberechnung,
genehmigten Kosten, Kostenanschlag und Kostenfeststellung
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Aktuelle Planunterlagen in Papierform und digital auf Datenträger (Verwendung
der Dateiformate PDF und DWG als Austauschformate): Lageplan M 1:1000 mit
Eintragung der Versorgungsleitungen (abhängig von Bauvorhaben); Grundrisse,
Schnitte und Ansichten M 1:100 mit entsprechender Vermaßung; ggf. Pläne M 1:50 mit
Kennzeichnung der Räume, Angaben über Konstruktionen und Baustoffe, Nutzlasten,
Rohre und Schächte, Sanitäreinrichtungen, Heizungsanlagen bzw. Heizungsart,
Lage und Größe der Beleuchtungseinrichtungen, Fußbodenbeläge und Decken- und
Wandbehandlung (abhängig von Bauvorhaben); Detailzeichnungen zu den üblichen
Hauptpunkten (z.B. Wandaufbau, Bodenaufbau, Dachaufbau, Fundamentierung,
Traufdetail, Ortgang)