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Stand 01.01.2019
2.4 Förderprogramme
Im Folgenden werden verschiedene Standard-Förderprogramme vorgestellt, mit denen
eine dezentrale Energieversorgungsanlage bzw. ein möglicher Nahwärmeverbund
gefördert werden können.
Die Ausführungen wurden mit Stand Mai 2016 verfasst. Eine regelmäßige Prüfung der
möglichen Förderprogramme ist turnusmäßig durchzuführen, um deren Aktualität zu
gewährleisten.
(Interne Fördermöglichkeiten siehe Kapitel C 5.2)
Biomasseheizanlagen
BAFA Marktanreizprogramm
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert im Rahmen des Marktanreiz-
programms die Installation von automatisch beschickten Biomasseanlagen im Leistungs-
bereich von 5 bis 100 kW. Die Förderung unterteilt sich in eine Basis-, Innovations- und
Zusatzförderung.
Basisförderung:
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der installierten Nennwärmeleistung in kW. Die
Basisförderung erfolgt nur für Biomasseanlagen, die in ein Bestandsgebäude (Gebäude,
in dem zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage seit mehr als zwei
Jahren ein anderes Heizungs- oder Kühlsystem installiert ist) eingebaut werden und in
der Liste der förderfähigen Anlagen
(siehe www.bafa.de) aufgelistet sind.
Innovationsförderung:
Die im Rahmen der Basisförderung genannten Konditionen werden durch die Innovati-
onsförderung erhöht und ausgeweitet, wenn bestimmte Voraussetzungen (z. B. Brenn-
wertnutzung, effiziente Partikelabscheidung, etc.) erfüllt sind. Sind diese Vorausset-
zungen erfüllt, können Zuschüsse auch für Biomasseanlagen beantragt werden, die in
Neubauten installiert werden.
Zusatzförderung:
Eine weitere Zusatzförderung kann beantragt werden, wenn die geplante Maßnahme
wie z. B. der Einbau einer neuen Biomasseheizung mit einer oder weiteren zusätzlichen
Maßnahmen, z. B. Installation einer Solarthermieanlage kombiniert, Sanierung zum
Effizienzhause etc. ergänzt wird.