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Solarthermische Anlagen
BAFA Marktanreizprogramm – Solarthermieanlagen
Im Rahmen des Marktanreizprogramms werden solarthermische Anlagen bis zu einer
Größe von maximal 100 m² gefördert. Die Förderung ist aufgeteilt in Basis-, Innovations-,
und Zusatzförderung.
Basisförderung:
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der installierten Solarkollektorfläche in m²
und der Anlagenart (Warmwasserbereitung, kombinierte Warmwasserbereitung und
Heizungsunterstützung, etc.). Die maximale Kollektorgröße beträgt in der Basisförderung
40 m². Die Basisförderung erfolgt nur für Solaranlagen, die in ein Bestandsgebäude
(Gebäude, in dem zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage seit mehr
als zwei Jahren ein anderes Heizungs- oder Kühlsystem installiert ist) eingebaut werden
und in der Liste der förderfähigen Anlagen (siehe
www.bafa.de)aufgelistet sind.
Innovationsförderung:
Durch die Innovationsförderung werden Solaranlagen mit mehr als 40 m² gefördert, wenn
bestimmte Voraussetzungen (z. B. Mindestgebäudegröße, Mindestspeichergröße, etc.)
erfüllt sind. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Zuschüsse auch für Solaranlagen
beantragt werden, die in Neubauten installiert werden.
Zusatzförderung:
Eine weitere Zusatzförderung kann beantragt werden, wenn die geplante Maßnahme
wie z. B. der Einbau einer Solarthermieanlage mit einer oder weiteren zusätzlichen
Maßnahmen, z. B. Installation einer Biomasse- oder Wärmepumpenheizung kombiniert,
Sanierung zum Effizienzhaus etc. ergänzt wird.
Die genauen Details zum Förderprogramm können unter
http://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/heizen_mit_erneuer- baren_energien_node.htmlnachgelesen werden.