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Stand 01.01.2019
Steigerung der Effizienz von Heizungsanlagen - Heizungstausch
Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) – Zusatzbonus
Im Rahmen des Anreizprogramms Energieeffizienz wird der Austausch alter ineffizienter
Heizungsanlagen gefördert. Die Anlagen müssen mit fossilen Brennstoffen betrieben
worden sein und dürfen keine Brennwerttechnik genutzt haben. Die Austauschpflicht
nach EnEV § 10 darf nicht vorliegen. Ferner wird die Optimierung des gesamten
Heizungssystems gefördert. Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn eine Maßnahme
umgesetzt wird, die im Rahmen des Marktanreizprogramms gefördert wird.
Die zu ersetzende Heizungsanlage muss auf Basis fossiler Energien (z. B. Gas oder Öl)
betrieben worden sein und diese darf keine Brennwerttechnik oder Brennstoffzellentech-
nologie genutzt haben. Weiterhin darf kein Fall der gesetzlichen Austauschpflicht nach
§10 der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorliegen. Zusätzlich zum Austausch der alten
Anlage muss das gesamte Heizungssystem optimiert werden.
Dabei sind folgende Schritte durchzuführen:
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Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes (z. B. nach DIN EN 15378) des
bestehenden Heizungssystems,
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Durchführung des hydraulischen Abgleichs und
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Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am
gesamten Heizungssystem (z. B. die Optimierung der Heizkurve, die Anpassung der
Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie der Einsatz von Einzelraumregler).
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Die genauen Details zum Förderprogramm können unter
http://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Anreizprogramm_ Energieeffizienz/anreizprogramm_energieeffizienz_node.htmlnachgelesen werden.
Konzepterstellung für Nichtwohngebäude
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert im Rahmen des Nationalen
Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) die „Energieberatung und Energieeffizienz-
Netzwerke für Kommunen und gemeinnützige Organisationen“. Es wird unter
anderem die Erstellung von Sanierungskonzepten und Neubauberatungen von Nicht-
Wohngebäuden gefördert. Die Beratung eines Bestandsgebäudes kann in Form eines
Sanierungsfahrplans erfolgen, oder als umfassende Sanierungsberatung zu einem
KfW-Effizienzhaus 70 bzw. 100 oder einem KfW-Effizienzhaus Denkmal. Auf Grundlage
dessen, sollen wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in die Energieeffizienz aufgezeigt und
dargestellt werden.