Table of Contents Table of Contents
Previous Page  390 / 419 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 390 / 419 Next Page
Page Background

390

Stand 01.01.2019

Steigerung der Effizienz von Heizungsanlagen - Heizungstausch

Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) – Zusatzbonus

Im Rahmen des Anreizprogramms Energieeffizienz wird der Austausch alter ineffizienter

Heizungsanlagen gefördert. Die Anlagen müssen mit fossilen Brennstoffen betrieben

worden sein und dürfen keine Brennwerttechnik genutzt haben. Die Austauschpflicht

nach EnEV § 10 darf nicht vorliegen. Ferner wird die Optimierung des gesamten

Heizungssystems gefördert. Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn eine Maßnahme

umgesetzt wird, die im Rahmen des Marktanreizprogramms gefördert wird.

Die zu ersetzende Heizungsanlage muss auf Basis fossiler Energien (z. B. Gas oder Öl)

betrieben worden sein und diese darf keine Brennwerttechnik oder Brennstoffzellentech-

nologie genutzt haben. Weiterhin darf kein Fall der gesetzlichen Austauschpflicht nach

§10 der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorliegen. Zusätzlich zum Austausch der alten

Anlage muss das gesamte Heizungssystem optimiert werden.

Dabei sind folgende Schritte durchzuführen:

-

-

Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes (z. B. nach DIN EN 15378) des

bestehenden Heizungssystems,

-

-

Durchführung des hydraulischen Abgleichs und

-

-

Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am

gesamten Heizungssystem (z. B. die Optimierung der Heizkurve, die Anpassung der

Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie der Einsatz von Einzelraumregler).

-

-

Die genauen Details zum Förderprogramm können unter

http://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Anreizprogramm_ Energieeffizienz/anreizprogramm_energieeffizienz_node.html

nachgelesen werden.

Konzepterstellung für Nichtwohngebäude

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert im Rahmen des Nationalen

Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) die „Energieberatung und Energieeffizienz-

Netzwerke für Kommunen und gemeinnützige Organisationen“. Es wird unter

anderem die Erstellung von Sanierungskonzepten und Neubauberatungen von Nicht-

Wohngebäuden gefördert. Die Beratung eines Bestandsgebäudes kann in Form eines

Sanierungsfahrplans erfolgen, oder als umfassende Sanierungsberatung zu einem

KfW-Effizienzhaus 70 bzw. 100 oder einem KfW-Effizienzhaus Denkmal. Auf Grundlage

dessen, sollen wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in die Energieeffizienz aufgezeigt und

dargestellt werden.