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Förderung von Nahwärmenetzen nach dem KWK-G

Die Förderung für den Ausbau und Neubau von Wärmenetzen wird nach dem KWK-G

gefördert, wenn:

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die Inbetriebnahme des neuen oder ausgebauten Wärmenetzes spätestens bis zum

31. Dezember 2022 erfolgt,

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die Versorgung der Abnehmenden, die an das neue oder ausgebaute Wärmenetz

angeschlossen sind, innerhalb von 36 Monaten ab Inbetriebnahme des neuen oder

ausgebauten Wärmenetzes

a) mindestens zu 75 Prozent mit Wärme aus KWK-Anlagen erfolgt oder

b) mindestens zu 50 Prozent mit einer Kombination aus Wärme aus KWK-Anlagen,

Wärme aus erneuerbaren Energien oder industrieller Abwärme, die ohne zusätzlichen

Brennstoffeinsatz bereitgestellt wird, erfolgt und

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eine Zulassung für das Wärmenetz gemäß § 20 erteilt wurde

Die genauen Details zum KWK-G können unter

http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/inhaltsver-

zeichnis.html?get=fd368575ec302f87f0b5417bfa5231cb;views;document&doc=7954

nachgelesen werden.

Gebäudesanierung

Eine Förderung der Sanierungsmaßnahmen ist auf die unterschiedlichsten Weisen

möglich und stark von der Maßnahme abhängig. Eine pauschalisierte Auflistung der

Programme ist daher an dieser Stelle nicht zielführend. Im Falle einer Umsetzung

sind die gesetzlichen Fördermöglichkeiten im speziellen zu prüfen und konkret nach

den baulichen Vorgaben auszuwählen. Ein mögliches Förderungsbeispiel stellt das

KfW-Förderprogramm Nr. 430 dar.

KFW-Programm – Nr. 430 – Energieeffizient Sanieren

Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard

führen oder die Umsetzung von Einzelmaßnahmen. Um förderfähig zu sein, müssen

diese Einzelmaßnahmen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen.

Die genauen Details zum Förderprogramm können unter

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungs- angebote/Energieeffizient-Sanieren-Zuschuss-(430)/

nachgelesen werden.