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Förderung von Nahwärmenetzen nach dem KWK-G
Die Förderung für den Ausbau und Neubau von Wärmenetzen wird nach dem KWK-G
gefördert, wenn:
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die Inbetriebnahme des neuen oder ausgebauten Wärmenetzes spätestens bis zum
31. Dezember 2022 erfolgt,
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die Versorgung der Abnehmenden, die an das neue oder ausgebaute Wärmenetz
angeschlossen sind, innerhalb von 36 Monaten ab Inbetriebnahme des neuen oder
ausgebauten Wärmenetzes
a) mindestens zu 75 Prozent mit Wärme aus KWK-Anlagen erfolgt oder
b) mindestens zu 50 Prozent mit einer Kombination aus Wärme aus KWK-Anlagen,
Wärme aus erneuerbaren Energien oder industrieller Abwärme, die ohne zusätzlichen
Brennstoffeinsatz bereitgestellt wird, erfolgt und
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eine Zulassung für das Wärmenetz gemäß § 20 erteilt wurde
Die genauen Details zum KWK-G können unter
http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/inhaltsver-zeichnis.html?get=fd368575ec302f87f0b5417bfa5231cb;views;document&doc=7954
nachgelesen werden.
Gebäudesanierung
Eine Förderung der Sanierungsmaßnahmen ist auf die unterschiedlichsten Weisen
möglich und stark von der Maßnahme abhängig. Eine pauschalisierte Auflistung der
Programme ist daher an dieser Stelle nicht zielführend. Im Falle einer Umsetzung
sind die gesetzlichen Fördermöglichkeiten im speziellen zu prüfen und konkret nach
den baulichen Vorgaben auszuwählen. Ein mögliches Förderungsbeispiel stellt das
KfW-Förderprogramm Nr. 430 dar.
KFW-Programm – Nr. 430 – Energieeffizient Sanieren
Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard
führen oder die Umsetzung von Einzelmaßnahmen. Um förderfähig zu sein, müssen
diese Einzelmaßnahmen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen.
Die genauen Details zum Förderprogramm können unter
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungs- angebote/Energieeffizient-Sanieren-Zuschuss-(430)/nachgelesen werden.