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Stand 01.01.2019

Wärmepumpen

BAFA Marktanreizprogramm – Wärmepumpen

Das Marktanreizprogramm für Wärmepumpen (bis zu einer Leistung von 100 kW) fördert

im Rahmen der Basisförderung effiziente Wärmepumpen, die im Gebäudebestand

installiert werden.

Basisförderung:

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der installierten Nennwärmeleistung in kW

und der Wärmepumpenart. Die Basisförderung erfolgt nur für Wärmepumpen, die in ein

Bestandsgebäude (Gebäude, in dem zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten

Anlage seit mehr als zwei Jahren ein anderes Heizungs- oder Kühlsystem installiert

ist ) eingebaut werden und in der Liste der förderfähigen Anlagen (siehe

www.bafa.de)

aufgelistet sind.

Innovationsförderung:

Die im Rahmen der Basisförderung genannten Konditionen werden durch die Innovati-

onsförderung erhöht, wenn bestimmte Voraussetzungen (z. B. verbesserte Systemeffi-

zienz, erhöhte Jahresarbeitszahl) erfüllt sind. Sind diese Voraussetzungen erfüllt,

können Zuschüsse auch für Wärmepumpenanlagen beantragt werden, die in Neubauten

installiert werden.

Zusatzförderung:

Eine weitere Zusatzförderung kann beantragt werden, wenn die geplante Maßnahme

wie z. B. der Einbau einer neuen Wärmepumpe mit einer oder weiteren zusätzlichen

Maßnahmen, z. B. Installation einer Solarthermieanlage kombiniert, Sanierung zum

Effizienzhaus etc. ergänzt wird.

Die genauen Details zum Förderprogramm können unter

http://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/heizen_mit_erneuer- baren_energien_node.html

nachgelesen werden.