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Stand 01.01.2019
Nahwärmenetze
KFW-Programm – „Premium“ – Nahwärmenetze
Netzleitung: Die Errichtung oder Erweiterung von Wärmenetzen wird gefördert, wenn im
Mittel über das gesamte Netz ein Mindestwärmeabsatz von 500 kWh pro Meter Trasse
erreicht wird und:
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zu mindestens 20 % aus Solarwärme, sofern ansonsten fast ausschließlich Wärme aus
hocheffizienten KWK-Anlagen, aus Wärmepumpen oder aus industrieller oder gewerb-
licher Abwärme,
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zu mindestens 50 %, bei Wärmenetzen zur überwiegenden Versorgung von Neubauten
60 %, mit Wärme aus erneuerbaren Energien,
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zu mindestens 50 %, bei Wärmenetzen zur überwiegenden Versorgung von Neubauten
60 %, aus Wärmepumpen,
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zu mindestens 50 % bei Wärmenetzen zur überwiegenden Versorgung von Neubauten
60 %, aus Anlagen zur Nutzung von Abwärme, oder
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zu mindestens 50 %, bei Wärmenetzen zur überwiegenden Versorgung von Neubauten
60 %, einer Kombination der in den Buchstaben a bis d genannten Maßnahmen und
ansonsten fast ausschließlich aus hocheffizienter KWK.
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nicht nach dem KWK-G gefördert werden.
Hausübergabestationen:
Für Hausübergabestationen, für die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme ein verbindlicher
Anschlussvertrag (ohne Anschlusszwang) vorliegt, beträgt die Förderung 1.800 € je
Übergabestation. Es muss sichergestellt werden, dass sich die vom Hausbesitzer zu
tragenden Anschlusskosten um den Förderbetrag verringern.
Die genauen Details zum Förderprogramm können unter
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Wohnwirtschaft/Finanzierungsan- gebote/Erneuerbare-Energien-Premium-(271-281)/index.htmlnachgelesen werden.