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Alternativ wird eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude gefördert, basierend auf
dem KfW-Effizienzhausstandard (EH 55 oder EH 70). Die Förderung kann bis 80% (max.
15.500 €) der Beratungskosten betragen. Das Programm stellt spezielle Anforderungen
an die Energieberater. Diese müssen erweiterte Anforderungen erfüllen und beim BAFA
als Energieberater für Nicht-Wohngebäude registriert sein. Die Anforderungen können
über den unten dargestellten Link ebenfalls abgerufen werden.
Die genauen Details können unter
http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_ Nichtwohngeb%C3%A4ude_Kommunen/sanierungskonzept_neubauberatung_node.htmlnachgelesen werden.
Bei der Auswahl der Förderprogramme gilt es zu beachten:
Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Zuwendungen besteht nicht. Die KfW
Fördermittelbank, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie das
Technologie- und Förderzentrum entscheiden aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens.
Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veran-
schlagten Haushaltsmittel.
Anspruch auf Vollständigkeit aller Fördermittel besteht nicht. Die genauen Zuwendungs-
bedingungen sind den entsprechenden Förderprogrammen zu entnehmen und auf die
endgültigen Investitionskosten (Ermittlung im Rahmen einer Ausschreibung) sowie den
aktuellen Stand der Förderprogramme anzupassen.